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Food Monitor ... Allergene: Handel engagiert

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Titel: Allergene: Handel engagiert
Datum: 15/10/2008
Autor: BVL

Der Handel begrüßt die Initiative vom Bundesernährungsministerium (BMELV), mit dem Aktionsplan gegen Allergien über den Ausbau positiver Ansätze mehr Lebensqualität für Allergiker zu schaffen. Dies ist im Alltag für die Betroffenen effektiver als gesetzliche Regelungen. Auch mit Blick auf die anstehende Folgekonferenz zum Aktionsplan im Oktober informierte der BVL das Ministerium jüngst mit einer umfassenden Stellungnahme über die zahlreichen Initiativen und Aktivitäten des Handels zum Ausbau der Informationen über allergene Zutaten in loser Ware.

Schon lange nimmt der Handel das Anliegen von Allergikern nach Aufklärung und Information sehr ernst und ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst. Seit Jahren gibt es Informationen über allergene Zutaten nicht nur beim breiten Angebot von verpackter Ware gemäß den Kennzeichnungsvorgaben, sondern darüber hinaus auch auf freiwilliger Basis bei loser Ware.

Initiativen des Handelsverbandes

Im Rahmen der verbraucherpolitischen Konferenz zum Aktionsplan gegen Allergien im Herbst vergangenen Jahres hatte der Handelsverband dem BMELV zugesagt, das Informationsangebot bei loser Ware zum Thema Allergene gegenüber seinen Mitgliedern noch weiter auszubauen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen für die betriebliche Praxis leicht verständliche Hilfestellung zu liefern. Hierzu wurde ein Arbeitskreis unter Mitwirkung zahlreicher Vertreter von Handelsunternehmen einberufen, der derzeit intensiv an einem „Praxisratgeber: Allergene“ arbeitet.

Praxisratgeber Allergene

Mit diesem Praxisratgeber wird das komplexe Thema Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten allgemein verständlich aufbereitet. Der Ratgeber informiert über die Pflichtkennzeichnung von verpackter Ware zur Abgabe in Selbstbedienung, um dann intensiv auf die Möglichkeiten der Information über Allergene bei loser Ware einzugehen. Zudem liefert der Ratgeber zahlreiche praktische Anregungen und Tipps für Lebensmittelhändler und Betreiber von Bedientheken, wie sie ihre Kunden, die von Allergien und Unverträglichkeiten betroffen sind, noch besser informieren können. Neben einem gesonderten Kapitel zur Information über Jodsalz rundet eine umfassende Checkliste für Lebensmittelhändler das Informationsangebot ab.

Formblatt zur Abfrage von Lieferantendaten

Ein wesentlicher Bestandteil des Praxisratgebers ist zudem ein Muster-Formblatt, das es den Lebensmittelhändlern ermöglicht, die notwendigen Produktdaten beim Lieferanten abzufragen. Dies erleichtert nicht nur die einheitliche Erfassung von Grunddaten zur Umsetzung beispielsweise der Kladdenlösung, sondern dient auch dem Verkaufspersonal als Grundlage zur spezifischen Kundeninformation.
Aktuell befindet sich der Praxisatgeber - unter Einbeziehung des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB) sowie des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) - noch in der intensiven Abstimmung, könnte aber zur BMELV-Konferenz am 14. Oktober des Jahres bereits vorliegen.

Zahlreiche Aktivitäten der Handelsunternehmen

Die Unternehmen des Lebensmittelhandels nehmen das berechtigte Anliegen von Allergikern nach Aufklärung und Information sehr ernst und sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Bereits seit Jahren bauen die Handelsunternehmen ihre Informationssysteme über Allergene bei loser Ware weiter aus, um für die tägliche Praxis eine leicht verständliche Hilfestellung für Allergiker zu leisten.

Information meist über Kladdensysteme

Die Angaben zu den Allergenen können analog der Kennzeichnung von Zusatzstoffen auf einem Schild auf oder neben dem Lebensmittel, in einem Aushang oder in einer Aufzeichnung (Kladde) gemacht werden. In der Praxis erfolgt die Information über Allergene häufig über Kladden oder ein Gespräch mit dem Verkaufspersonal. Die Kladden liegen entweder für die Einsichtnahme des Kunden auf der Theke aus, können auf Anfrage des Kunden zur Verfügung gestellt werden oder stehen dem Verkaufspersonal für eine qualifizierte Antwort bei einer individuellen Nachfrage zur Verfügung. Bei einzelnen Unternehmen sind entsprechende Angaben zudem durch eine Fachkraft über ein firmeneigenes Intranet-System abrufbar.

Rezepturänderungen: unverzüglich informieren

Zur Abfrage der Hersteller- bzw. Lieferantendaten werden von einigen Handelsunternehmen spezifische Datenblätter verwandt, die neben den Artikeldaten die Pflichtkennzeichnungselemente bei loser Ware sowie die als Zutaten eingesetzten Hauptallergene gemäß Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)/Anlage 3 erfragen. Darüber hinaus werden über die Datenblätter auch spezifische Abfragen vorgenommen, ob beispielsweise das „Produkt tiefgefroren oder aufgetaut“ ist und ob „Alkohol“ und „Jodsalz“ als Zutat enthalten sind. Andere Handelsunternehmen fordern ihre Lieferanten auf, vollständige Zutatenverzeichnisse zu erstellen, die auch über die Hauptallergene gemäß LMKV als Zutat informieren. Darüber hinaus sind die Lieferanten meist verpflichtet, über Rezepturänderungen ihrer Produkte unverzüglich und unaufgefordert zu informieren.

Besonderheit: handwerkliche Herstellung

Bei handwerklicher Herstellung von Produkten auf Ebene der Handelsunternehmen wird, soweit möglich, durch klare Rezepturvorgaben und deren konsequente Anwendung ein unbeabsichtigtes Vermischen von Zutaten vermieden. Dabei werden Rezepturen und deren Änderungen meist genauestens dokumentiert und beispielsweise in Kladdensystemen abrufbar gehalten. Gegebenenfalls wird bereits bei der Rezepturgestaltung geprüft, ob auf den Einsatz einzelner Zutaten, die Allergien auslösen können, verzichtet werden kann.

Unterwiesenes Verkaufspersonal bis Ernährungsservice

Immer mehr Handelsunternehmen sorgen mit einer entsprechenden Unterweisung ihres Verkaufspersonals dafür, das sie Kunden, die von Allergien und Unverträglichkeiten betroffen sind, noch besser informieren können. Zudem haben einige Handelshäuser einen speziellen Ernährungsservice - z. B. als Telefon-/E-Mail-Hotline - eingerichtet, der spezifische Anfragen von Allergikern beantworten kann. Andere Märkte besitzen speziell ausgebildete Ernährungsberater vor Ort.

Info-Flyer, Internet, Terminals und Co.

Weitere Informationssysteme von Handelsunternehmen stehen wiederum übergreifend auch für die Sortimente in Selbstbedienung zur Verfügung. Zu nennen sind hier von den Handelshäusern speziell produzierte Informations-Flyer, eigens aufgestellte Info-Terminals sowie entsprechend eingerichtete Internetseiten, die über Allergien, Unverträglichkeiten sowie speziell hierzu angebotene Allergiker-Produkte informieren. Hinweise an den Verkaufsregalen erleichtern dem Allergiker das Auffinden der entsprechenden Sortimente.

Schwellenwerte dringend nötig

Auch gibt es von einem führenden Unternehmen des Lebensmittelhandels eine Initiative zur Erarbeitung von Schwellenwerten für Allergene in Lebensmitteln, die möglichst EU-weit gelten sollen. Neben dem Handelshaus ist auch die Wissenschaft mit der Berliner Charité, dem Paul-Ehrlich-Institut in Langen sowie der Hochschule Lemgo Höxter - in Begleitung vom DAAB sowie vom BLL - eingebunden. Die Beteiligten wollen einen Lösungsansatz für Schwellenwerte bei Allergenen entwickeln und in einen industriefähigen Standard umsetzen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Tel.: 030/726250-80, Fax: 030/726250-85, E-Mail: bvl@einzelhandel.de

Quelle: BVL