Titel: EU-Vorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung, Stellungnahme des BVL Datum: 03/10/2008 Autor:BVL
Europa arbeitet an einem neuen Zeitalter für die Lebensmittelkennzeichnung. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission betrifft die Hersteller von Handelsmarken genauso, wie die Händler, die lose, unverpackte Ware verkaufen, so HDE-Geschäftsführerin Britta Gallus. Es geht um die einzelnen Kennzeichnungselemente, die künftigen Mittel zur Verbraucherinformation, die Nährwertkennzeichnung und die Frage, inwieweit Regelungen, die für die verpackte Ware gelten, auch für die lose Ware Anwendung finden. Es geht um den Verbraucher
Am 31. Januar 2008 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel vor. Die Verordnung will die Grundlage für die Sicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im Hinblick auf Informationen über Lebensmittel bilden. Dabei sollen die unterschiedlichen Erwartungshaltungen der Verbraucher und ihre Informationsbedürfnisse bei gleichzeitiger Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes berücksichtigt werden. Erklärtes Hauptziel des Verordnungsvorschlags ist die Ermöglichung einer „bewussten Kaufentscheidung“ für die Verbraucher.
Der richtungweisende Verordnungsvorschlag beinhaltet neue Kennzeichnungselemente. Zum einen versucht die Europäische Kommission die Zielrichtung einer Verbraucherinformation um die Elemente der wirtschaftlichen, ethischen, sozialen und umweltbezogenen zu erweitern, um so die Grundlage für zusätzliche Normierungen zu schaffen.
Nährwertkennzeichnung wird zur Pflicht
Zum anderen werden die bekannten Pflichtkennzeichnungselemente um ein wichtiges Element, nämlich das der Nährwertkennzeichnung, erweitert. Sechs Nährwertangaben sollen künftig – geht es nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission – zusätzlich Pflicht sein. Der Energiewert und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten – davon Zucker – und Salz sollen auf der Vorderseite einer jeden Verpackung in der für alle Pflichtelemente gültigen Mindestschriftgröße von drei Millimeter angegeben werden. Hinzu kommt eine verpflichtende GDA (Guideline Daily Amount)-Kennzeichnung, die den Verbrauchern aufzeigt, welchen Anteil der genannten Nährstoffe eine Portion des Lebensmittels abdeckt. Die konkrete grafische Umsetzung des Ansatzes soll wiederum den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
Lose Ware im Visier
Die Kennzeichnung der losen, also unverpackten, Ware ist ein weiterer wichtiger Baustein des Verordnungsvorschlags. Während aktuell die Regelungskompetenz dieser Produkte bei den Mitgliedstaaten liegt, sollen künftig die Vorgaben für die verpackte Ware zunächst auch für die lose Ware gelten, es sei denn, die Mitgliedstaaten erlassen davon Ausnahmen. Keine Ausnahmen sollen allerdings für die Auslobung der allergenen Zutaten möglich sein – die Informationen über Allergene sollen also für verpackte und unverpackte Erzeugnisse gleichermaßen Pflicht sein.
Handel kritisch
Der Handel beurteilt den Vorschlag in weiten Teilen sehr kritisch. Im Zentrum der Kritik steht der Ansatz, eine Mindestschriftgröße von drei Millimeter für sämtliche Pflichtangaben vorzusehen, die die Verpackungen regelrecht „sprengen“ würde.
Auch die Pflichtkennzeichnung der Nährwertangaben wird vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Handelsunternehmen bereits heute bis zu 90 Prozent der Eigenmarken freiwillig mit entsprechenden Informationen versehen, kritisch gesehen. In dem Umstand, dass die einzelnen Mitgliedstaaten über die konkrete Umsetzung der Nährwertkennzeichnungspflicht entscheiden können, erblickt der deutsche Handel das Potenzial für unterschiedliche Kennzeichnungssysteme in Europa. Machen alle 27 Mitgliedstaaten von der Möglichkeit Gebrauch, nationale Kennzeichnungssysteme zu schaffen, wird erneut ein Flickenteppich von unterschiedlichen Ausgestaltungen der Nährwertkennzeichnung in Europa geknüpft. Den Wirtschaftsbeteiligten wäre derzeit hingegen verwehrt, die Vorgaben der Europäischen Union nach eigenen Vorstellungen grafisch auszugestalten. Der HDE fordert daher gleiches Recht für alle: Wenn die europäischen Entscheidungsträger kein einheitliches europäisches System schaffen, dann sollen auch die Wirtschaftsbeteiligten das Recht haben, die EU-Vorgaben kundenfreundlich umzusetzen.
EU-Kommission fordert keine Ampel
Positiv ist allerdings zu sehen, dass die Europäische Kommission nicht dem Ansatz folgt, Lebensmittel mit Hilfe einer Ampelkennzeichnung in „gute“ oder „böse“ einzuteilen. Der Handel steht für den Ansatz „Fakten statt Farben“ und lehnt eine Ansammlung bunter Punkte auf Verpackungen strikt ab. Eine bunte Kennzeichnung ist für den Verbraucher verwirrend und gibt die falschen Signale. Verbraucher können sich vor dem Regal bei einer Vielfarbigkeit auf dem Produkt genauso wenig entscheiden, wie als Autofahrer an einer Ampel, bei der alle Signale aufleuchten. Der Verbraucher ist vielmehr darauf angewiesen, objektive Informationen über die Produkte und deren Nährstoffe zu erhalten. Damit, d. h. mit diesen Fakten, muss sich der Konsument auseinandersetzen und nicht mit einem bunten Farbenspiel. Auch hält der Handel nichts von einer farblichen Hinterlegung der GDA-Kennzeichnung, dem sogenannten hybriden oder auch colour-coded GDA-System. Hier werden Aussagen miteinander vermischt, die eher für Verwirrung als für Aufklärung sorgen.
Man muss sich noch einmal vergegenwärtigen, dass es bei dem Thema eigentlich um die Umkehrung des Trends zur zunehmenden Übergewichtigkeit in Europa geht. Dafür wurde bereits im März 2005 eine Europäische Plattform gegründet, in der alle beteiligten Kreise gemeinsam mit der Europäischen Kommission an einem runden Tisch sitzen und nach Lösungen suchen. Das Thema Nährwertkennzeichnung stand dort von Beginn an sehr hoch auf der Agenda. Gefordert wurde von Industrie und Handel, ihr Engagement in diesem Bereich auszubauen. Das hat die Lebensmittelwirtschaft eindeutig getan. Die freiwillige Nährwertkennzeichnung in Handel und Industrie hat deutlich zugenommen. Ergänzt werden die informativ gestalteten Verpackungen etwa durch Informationsblätter bzw. Webseiten.
Von Anfang an haben Industrie und Handel aber auch auf den Umstand hingewiesen, dass die Nährwertkennzeichnung kein Allheilmittel gegen Übergewichtigkeit ist. Überzogen ausgedrückt: Lesen macht nicht schlank! Die Nährwertkennzeichnung kann nur eine Information liefern. Sie kann dem Kunden das Nachdenken aber nicht abnehmen. Der Verbraucher ist gefordert, und diese Verantwortung ist ihm auch zuzumuten, sich mit der Frage seines Lebensstils auseinanderzusetzen. Bewegung und Ernährung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Da hat jedes Lebensmittel seinen Platz.
Darüber hinaus muss die Erziehung hin zu einem gesunden und ausgewogenen Lebensstil frühzeitig beginnen. Kindergärten und Schulen müssen das Thema auf dem Stundenplan haben. Nationale Initiativen, die bereits bei den Kleinsten ansetzen, begrüßt der Handel und unterstützt daher vor allem peb – die nationale Plattform für Ernährung und Bewegung (www.ernaehrung-und-bewegung.de).
Lose Ware ist nationale Sache
Auch für die lose Ware fordern der HDE zusammen mit dem BVL Zurückhaltung bei Regulierungen auf EU-Ebene. Es gilt, die Besonderheiten der losen Ware zu berücksichtigen. Der Handel stellt diese vielfach handwerklich her und berücksichtigt saisonale und regionale Besonderheiten. So steht dem Verbraucher im Lebensmitteleinzelhandel ein individuelles abwechslungsreiches Angebot zur Verfügung, das eine große Produktvielfalt umfasst. Diese Produktvielfalt in den Ladentheken gilt es zu schützen und nicht durch überbordende Vorschriften zu gefährden. Hier sollten die Mitgliedstaaten auch in Zukunft das Zepter in der Hand halten. Nationale Besonderheiten sollten hier unbedingt berücksichtigt werden können.
Ein gutes Beispiel dafür ist der Aktionsplan Allergien, in dessen Rahmen u. a. ein informatives Allergieportal aufgebaut wurde (www.aktionsplan-allergien.de). Auch bezüglich der allergenen Stoffe bei loser Ware gibt es bereits viele freiwillige Initiativen im Handel, die starre gesetzliche Regelungen überflüssig machen.
Der Handel bringt sich ein
Der Handel ist auf nationaler und europäischer Ebene - zudem über den Europäischen Dachverband des Handels, EuroCommerce - aktiv und wird das Vorhaben auch in Zukunft eng begleiten. Wir haben uns positioniert und stehen in Gesprächen mit den politischen Entscheidern.
Der Verordnungsvorschlag ist aktuell in den Beratungen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens, die sich wohl auch noch über die nächsten zwei Jahre erstrecken werden. Die Erste Lesung im Europäischen Parlament soll noch im April 2009, d. h. vor den Europawahlen, abgeschlossen werden. Dann kann das Vorhaben nach Europäischem Recht in die neue Legislaturperiode mitgenommen werden.